Auf diesen Seiten gibt es Informationen zum Windpark Breitenbach und allgemeine Informationen zum Investor und zum Thema Windenergie. Dabei wird auf politische Stellungsnahmen so weit wie möglich verzichtet.
Gemäß einer Pressemitteilung in den Kinzigtal-Nachrichten hat die Firma Enercon alle neun Windräder seit dem 23.11.2018 im Betrieb. Acht Anlagen stehen in der Gemarkung von Breitenbach - ein Anlage im Steinauer Gebiet. Der Strom wird im Umspannwerk in Steinau nahe dem Freizeitpark eingespeist.
Die Rückbauarbeiten haben bereits begonnen und sollen im Juli 2019 abgeschlossen sein. Ein Windparkfest plant die Fa. Enercon, die das Projekt von der Fa. Turbowind übernommen hatte, im Mai 2019.
RP Darmstadt genehmigt Windpark „Schlüchtern-Breitenbach“
Darmstadt/Schlüchtern (rp) - Der bei Schlüchtern-Breitenbach geplante Windpark mit neun Anlagen kann errichtet werden. Die Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt des Regierungspräsidiums Darmstadt hat heute eine entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt.
Der Vorhabensträger, die TurboWind Energie GmbH aus Hannover, hatte beim Regierungspräsidium einen Antrag auf Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb der Windkraftanlagen vom Typ Enercon E115 mit einer Spitzenhöhe von 207m (Nabenhöhe 149m und Rotordurchmesser 116m) sowie einer Nennleistung von jeweils 3MW und einer Anlage Enercon E82 E2 mit einer Spitzenhöhe von 179m (Nabenhöhe 138m und Rotordurchmesser 82m) sowie einer Nennleistung von 2,3MW gestellt. Für das Vorhaben wurde zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Die Anträge mit den zugehörigen Unterlagen für das Projekt hatten vom 18. Juli bis 17. August 2016 zur öffentlichen Einsichtnahme in den vier umliegenden Kommunen und beim Regierungspräsidium ausgelegen. Bis zum Ende der dafür maßgeblichen Frist am 31. August 2016 hatten ca. 100 Personen und Institutionen Einwände dagegen erhoben; außerdem wurden dem RP Unterschriftenlisten einer Bürger-Petition gegen Windkraftanlagen vorgelegt. Die Einwendungen betrafen – wie bei vielen anderen Windkraft-Projekten – vor allem den Naturschutz, das Landschaftsbild sowie Schall-/Schatten- und Lichtimmissionen.
Wie das Regierungspräsidium weiter erläutert, wurden bei Prüfung des Antrages in dem nun abgeschlossenen Genehmigungsverfahren zahlreiche Stellungnahmen von Fachbehörden und der betroffenen Kommune eingeholt. Auch stimmte die Stadt Schlüchtern dem Vorhaben zu. Grundlage der Genehmigungsentscheidung waren fachliche Gutachten, u.a. Schall- und Schattenwurfprognose, ein Turbulenzgutachten und diverse Gutachten zum Natur- und Artenschutz. Bedenken und Anregungen der Einwender wurden – soweit zulässig - in die Nebenbestimmungen des RP-Bescheides mit aufgenommen. So werden u. a. entsprechende Vorkehrungen getroffen, um dem Schutz und den Interessen der in der Nähe wohnenden Menschen Rechnung zu tragen. Beispielsweise sind - zur Einhaltung der maximal möglichen Beschattungsdauer – einzelne Anlagen mit einer Abschaltautomatik ausgerüstet.
Mit der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen sind auch Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Die Eingriffe konnten zugelassen werden, weil sie auf ein Mindestmaß beschränkt wurden und vollständig durch Ersatz- oder Ausgleichs-maßnahmen kompensiert werden.
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