Über dieses Thema wurde der Ortsbeirat Breitenbach am 19.09.2019 ausführlich informiert.
Folgende Fragen und Antworten gibt es hierzu:
Gibt es Fördergelder für die Errichtung von "Horsten"? Wer fördert?
Antwort:
Vereine/ private Zusammenschlüsse von Personen können direkt bei der Hessischen Umweltministerin Prisca Hinz einen Zuschuss für eine Einzelmaßnahme zum Schutz von Umwelt und Natur aus den
sogenannten „Lotto Tronc Mitteln“ beantragen (bis max. 500 €).
Der Weißstorch steht auf der sogenannten „Hessenliste“ der Arten und Lebensräume, die in Rahmen der hessischen Biodiversitätsstrategie gezielt gefördert werden sollen.
Erste Ansprechpartner für Projektvorschläge sind die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise. Bei Einreichen eines nach Prüfung durch die UNB sinnvollen Projektes, wird die Förderanfrage an
die Obere Naturschutzbehörde weitergegeben.
Gibt es naturschutzrechtliche Bedenken seitens der zuständigen Behörden bei der Errichtung von Nistplätzen?
Antwort:
Die Flächen um den Breitenbacher Weiher (zwischen Wohnbebauung und Landstraße (siehe beigefügten Ausschnitt aus dem Natureg Viewer) gehören allesamt zum Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund
Kinzig“. Bei der Errichtung von Nistplätzen in diesem Bereich wäre auf jeden Fall die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des MKK einzuholen.
Grundsätzlich wurde von Frau Deuse – Wodicka (UNB MKK) empfohlen, dass eine fachkundige Person/ Büro zunächst prüfen solle, ob sich die Flächen um den Breitenbacher Weiher wirklich als
Nistbereich eignen und wenn ja, in welchem Umfang und an welcher Stelle Nistmöglichkeiten Sinn machen.
Die beobachteten Störche waren sehr wahrscheinlich Altvögel jeweils mit Jungvögeln gemischt, die hier auf Nahrungssuche „zwischengelandet“ waren.
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